Befreiung von der Beherbergungsabgabe
Seit dem 01.01.2013 wird von der Stadt Flensburg für private Übernachtungsgäste eine Abgabe i.H.v. € 1,50 je Übernachtung erhoben, diese erhöht sich ab dem 1.1.2018 auf 7,5% des Übernachtungspreises. Geschäftsreisende können sich von dieser Gebühr befreien lassen. Geschäftsreisende haben die Möglichkeit, die Zahlung der Beherbergungsabgabe zu umgehen, indem sie bei Anreise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus welcher sich ergibt, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist. Um sich von der Beherbungsabgabe befreien zu lassen, senden wir Ihnen gerne einen Vordruck der Stadt Flensburg zu.
Für den Fall, dass Sie trotz beruflichen Anlasses für die Übernachtung keine Bestätigung des Arbeitgebers vorweisen können, sind wir verpflichtet, Ihnen € 1,50/ respektive 7,5% je Übernachtung und Person in Rechnung zu stellen. Sie können sich jedoch innerhalb von drei Monaten mittels eines formlosen Schreibens an die Stadt Flensburg die gezahlte Beherbergungsabgabe zurückerstatten lassen. Diese Schreiben muss Ihr Arbeitgeber aufsetzen und die Rechnung für die Übernachtung/en beifügen.